Auch für die Kommunalpolitik in Fritzlar hat die Corona-Epedemie Konsequenzen. Aufgrund der bestehenden Kontaktbeschränkungen sind die Sitzungen der Ausschüsse und der Stadtverordnetenversammlung nicht mehr möglich. Dennoch müssen auch wir Handlungsfähig bleiben. Wir wollen Sie kurz über die aktuelle Lage informieren:

Das jüngst beschlossene Gesetz zur Sicherung der kommunalen Entscheidungsfähigkeit und zur Verschiebung der Bürgermeisterwahlen (24.03.2020) ermöglicht es, dass dringende Angelegenheiten und nicht aufschiebare Entscheidungen durch den Finanzausschuss auch im Umlaufverfahren beschlossen werden dürfen.

Beschlüsse, die im Magistrat im Umlaufverfahren beschlossen werden, werden in Fritzlar den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschuss in digitaler Form zur Beschlussfassung vorgelegt und so eine Entscheidung herbeigeführt.

Die Hessische Gemeindeordnung wird hier wie folgt geändert/ergänzt. Hinter den §51 wird der §51a ergänzt:

㤠51a
Eilentscheidung an Stelle der Gemeindevertretung
(1) In dringenden Angelegenheiten entscheidet, soweit die Gemeindevertretung für diese
Zwecke keinen besonderen Ausschuss eingerichtet hat, der Finanzausschuss an Stelle der
Gemeindevertretung, wenn die vorherige Entscheidung der Gemeindevertretung nicht eingeholt werden kann und Gründe des öffentlichen Wohls keinen Aufschub dulden. Der
Finanzausschuss kann in diesem Fall in nicht öffentlicher Sitzung tagen. Die Entscheidung
kann im Umlaufverfahren getroffen werden. Unterliegt die ersetzte Entscheidung einer
besonderen Mehrheitsanforderung, so gilt diese auch für die Eilentscheidung des Finanzausschusses. Über die Gründe für die Eilentscheidung und die Art der Erledigung ist der
Vorsitzende der Gemeindevertretung unverzüglich schriftlich oder elektronisch zu unterrichten. Die Angelegenheit ist in die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung aufzunehmen. Die Gemeindevertretung kann in ihrer nächsten Sitzung die Eilentscheidung wieder aufheben, soweit nicht durch ihre Ausführung bereits nicht mehr
rückgängig zu machende Rechte Dritter entstanden sind.
(2) Abs. 1 gilt entsprechend für Angelegenheiten, über die ein Ortsbeirat endgültig entscheidet.“

Die Beschlüsse werden zunächst digital erfasst, eine Unterschrift ist nach Lockerung der Kontaktbeschränkungen zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen. Allo so getroffenen Entscheidungen werden in der nächstmöglichen öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung behandeln und können dann ggf. auch wieder revidiert werden.

Auch in den Ortsbeiräten können entsprechend Umlaufbeschlüsse in dringenden Fällen gefasst werden.

Auch die Stadtverwaltung Fritzlar nutzt in Abstimmung mit dem Stadtverordnetenvorstehen die neuen Paragrafen der HGO um in der aktuellen Situation entscheidungsfähig zu bleiben!

Weiterhin sind die Bürgermeisterwahlen in Hessen bis zum 1. November 2020 verschoben. Das betrifft uns in Fritzlar aktuell nicht. Eine übersicht über die verschobenen Wahlen (36) finden Sie hier!

Das aktuelle Gesetz vom 23.03.2020 finden Sie hier: Gesetz zur Sicherung der kommunalen Entscheidungsfähigkeit und zur Verschiebung der Bürgermeisterwahlen

Ein erster Beschluss ist bereits im Finanzausschuss im Umlauf.