Stadtverordnetenversammlung vom 16.02.2017

Rückfragen zu den Anfragen aus der Sitzung vom 16.12.2016.

Wo wurden die Geschwindigkeitsmessgeräte bisher aufgehängt? Welche Ergebnisse konnten an welchen Straßen bisher ermittelt werden? Bitte nennen Sie konkrete Fakten!

Bürgermeister Spogat beantwortet die Anfragen wie folgt:

Die mobilen Geschwindigkeitsanzeigen wurden bisher im Stadtteil Werkel im Bereich der Schulbushaltestelle in Richtung Obermöllrich eingesetzt. Hier erfolgt ein Aufzeigen von der gefahrenen Geschwindigkeit für den PKW-Fahrer. Die Anwohner waren sehr positiv von der Aufstellung und stellten fest, dass sich die Fahrzeugführer im Verhalten danach geändert haben.

Leider ist die Beantwortung der Frage zu den Vorteilen des gemeinsamen Ordnungsbezirks nicht befriedigend. Konkretisieren Sie Ihre Ausführungen und nennen konkrete Beispiele.

Bürgermeister Spogat beantwortet die Anfragen wie folgt:

Die im gemeinsamen Ordnungsbehördenbezirk mit Bad Wildungen eingesetzten Messgeräte funktionieren unabhängig vom Tageslicht. Mit solchen Geräten waren wir in Fritzlar bisher nicht ausgestattet, deswegen können jetzt in den frühen Morgen- oder in den späten Abend-stunden diese Geräte mit der entsprechenden Belichtung und auch gutem Bildmaterial einge-setzt und ausgewertet werden.

Parkplatzmarkierung Am Hohlen Graben: Aufwand und Nutzen der erforderlichen Beschilderung zur Einrichtung auch nur weniger Parkplätze ist nicht umfänglich erörtert. Eine Einrichtung weniger Parkplätze mit Freiflächen ist durchaus sinnvoll, wenn bspw. beim Halteverbotsschild ein Zusatzschild: „Parken nur auf gekennzeichneten Flächen“ angebracht wird. Somit ist mit geringen Aufwand und Kosten zu rechnen.

Bürgermeister Spogat beantwortet die Anfragen wie folgt:

Das Halteverbotszeichen, Nr. 283, verbietet jedes Halten auf der Fahrbahn. Daher kann es wohl per Zusatzzeichen zeitlich eingeschränkt werden. Andere Zusätze –wie Anwohnerpark-berechtigungen- sind nicht zulässig. Hinsichtlich Aufwand und Anzahl möglicher Parkplätze bleibt es daher bei den bisherigen Einschätzungen.

Klärstufe: Wann wurden welche Messungen mit welchem Ergebnis festgestellt? Wurde überhaupt gemessen? Wir bitten um Vorlage der angeführten Bestätigungen!

Bürgermeister Spogat beantwortet die Anfragen wie folgt:

Klärstufe: In der Zentralkläranlage erfolgen tägliche Messungen, sie werden gem. den gesetz-lichen Vorgaben vorgenommen und digital dokumentiert. Weiterhin werden wir vom RP-Kassel kontrolliert. Größere Betriebe werden von der Unteren Wasserbehörde des Schwalm-Eder Kreises überprüft.

Allgemeine Anfragen:

Stellen Sie bitte transparent nachvollziehbar die gültigen Regelungen zum Zugang von Geschäftsräumen in der Kasseler Straße (Fußgängerzone) anhand der Geschäftszugänge Apollo, Caro und „Telefonshop“ (neben Bonita) da.

Bürgermeister Spogat beantwortet die Anfragen wie folgt:

Zu 1. Der Zugang von eigenen Grundstücken zur öffentlichen Straße gehört zum Allgemein-gebrauch und ist im Straßengesetz grundsätzlich geregelt. Somit ergibt sich, dass nach dem Straßenrecht die Stadt Fritzlar als Eigentümer bei jeglicher Änderung oder Umnutzung zu fra-gen ist und die Gestaltung und Beschaffenheit immer nur in Abstimmung mit der Stadt vorge-nommen werden kann.
Das gilt für Geschäftszugänge, aber auch für Grundstückszufahrten.
In der Kasseler Straße wurde von Anliegern der Straßenraum verändert, ohne überhaupt eine Erlaubnis einzuholen oder Absprachen mit der Verwaltung zu führen.
Für unerlaubt umgebaute Teile der Straße liegt die Verkehrssicherungspflicht bei der Stadt als Eigentümer, somit haften wir auch für Schäden aus unsachgemäßem Straßenbau oder Stra-ßengestaltung, z. B. Hügel und Rampen.
Bei jeder Beschlussfassung und Entscheidung wird dem Grundsatz der Gleichbehandlung gefolgt.

Aufgrund welcher rechtlichen Grundlage ist der Zugang zu den Geschäftsräumen Apollo ergangen?

Bürgermeister Spogat beantwortet die Anfragen wie folgt:

Diese Maßnahme wurde 2010/2011 mit Bauantrag vorgelegt. Es war seinerzeit die erste Anpassung einer Eingangssituation.

Aufgrund welcher rechtlichen Grundlage ist der Zugang zu den Geschäftsräumen Caro (Haus Nr. 8) ergangen?

Bürgermeister Spogat beantwortet die Anfragen wie folgt:

Zu 3. In 2014 hat der Magistrat unter Heranziehung der Denkmalbehörde zugestimmt.
Danach wurde ein neuer Antrag vorgelegt und zwar mit zurückliegender Eingangstür, dem hat der Magistrat am 01.06.2015 zugestimmt – allerdings wurde es so nicht ausgeführt. Daraufhin wurde im Magistrat am 02.05.2016 beschlossen die geänderte Ausführung d.h. keine Barriere-freiheit und steileres Gefälle im öffentlichen Raum zu akzeptieren und dem Eigentümer aufzu-erlegen, das Pflaster auf einer Fläche von ca. 22-25 m² vor dem Gebäude aufzunehmen und so die Barrierefreiheit herzustellen. Der Eigentümer wurde bereits mit zwei Schreiben aufge-fordert die beschriebenen Arbeiten auszuführen. Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen.

Aufgrund welcher rechtlicher Grundlage ist der Zugang zu den Geschäftsräumen des „Telefonshops“ (neben Bonita) (Haus Nr. 7) ergangen?

Bürgermeister Spogat beantwortet die Anfragen wie folgt:

Zu 4. Hier wurden ohne jegliche Abstimmung oder Rückfragen mit uns, Veränderungen vor-genommen. Die ausgeführte Rampe ist nicht barrierefrei, deshalb hat der Magistrat am 12.09.2016 beschlossen, die Rampe nicht abreißen zu lassen – sondern alternativ, die Herstellung der Barrierefreiheit, mit der Aufnahme von ca. 15m² Pflaster und Anbringung von zwei Stufen. Die Eigentümerin ist der Forderung nicht nachgekommen und hat Widerspruch einge-legt. Auch hier ist das Verfahren noch nicht abgeschlossen.

Ist der Grundsatz der Gleichberechtigung gewahrt?

Bürgermeister Spogat beantwortet die Anfragen wie folgt: keine Antwort

Die Stadt Fritzlar unterhält keinen eigenen städtischen Kindergarten, daher folgende Fragen:

Wie werden die Zuschüsse für die einzelnen Träger der Kindergärten ermittelt?

Bürgermeister Spogat beantwortet die Anfragen wie folgt:

Mit den verschiedenen Trägern der Kitas wurden Betriebsvereinbarungen abgeschlossen, in denen die Zuschüsse geregelt sind. Die Zuschüsse sind aufgrund der unterschiedlichen Erfor-dernisse, Öffnungszeiten, der Angebote nicht einheitlich.
Die Zuschüsse, die somit die Defizite ausgleichen, resultieren aufgrund der Altersstrukturen, der unterschiedlichen Belegungen der Abteilungen, unterschiedlich alter Kinder in den Grup-pen, der Integrationsplätze, der Größe der Einrichtungen, auch wenn beispielsweise eine Lei-tung freigestellt wird, das sind z. B. Auswirkungen auch auf die unterschiedlichen Personal-stunden und die daraus zu erzielenden Landeszuschüsse.
Einige Kitas werden in trägereigenen Gebäuden, andere in angemieteten Räumen betrieben. Die Elternbeiträge werden durch die Träger selbst festgesetzt, das ist dann vertraglich so ge-regelt und seit Jahren praktiziert und stößt auf keinen Widerspruch.
Durch die jährlichen Gespräche aller Kindergartenträger, aller Leiterinnen, mit der Verwaltung werden in gemeinsamen Sitzungen die Beiträge versucht annähernd an gleiche Beitragsstruk-turen und Sätze anzunähern. Die Gespräche dazu werden geführt. Allerdings gibt es durch die bereits beschriebenen betrieblichen Unterschiede wie Öffnungszeiten auch unterschiedliche Beitragshöhen. Die unterschiedlichen Zuschüsse differieren, weil die sächlichen und personel-len Vorgaben und Standards des Landes Einfluss auf die Landeszuschüsse haben.
In 2016 wurden 2.171.575 € an Zuschüssen bezahlt.
In 2017 geplante Zuschüsse von 2.458.000 €.
Die Entscheidung über die Aufnahme der Kinder übernehmen die Träger in eigener Verant-wortung. So sehen es auch die Verträge vor. Die Verträge sehen weiter vor, dass eine Auf-nahme nicht aus religiösen, politischen oder weltanschaulichen Gründen nicht versagt werden darf.
Die Leiterinnen der Kindertagesstätte führen insbesondere mit neuen Eltern die Aufnahmege-spräche, auch vor dem Hintergrund der pädagogischen Möglichkeiten und der Struktur der je-weiligen Einrichtung – wird dann eine Aufnahmeentscheidung getroffen.
Ein Zutun bzw. die Mitarbeit der Stadt erscheint hier nicht als hilfreich und ist auch nicht ge-wünscht.
Gleichwohl ist die Verwaltung hier beteiligt, wie ich bereits erwähnte, die Träger übersenden uns die Anmeldungen, diese werden zusammengefasst. Mehrfachmeldungen werden ermittelt und in einem gemeinsamen Gespräch mit den Leiterinnen wird die Vergabe in der Gesamt-stadt besprochen.
Mit den Leiterinnen der Kitas wurde in einer jüngsten Zusammenkunft mitgeteilt, dass die Zu-sammenarbeit zwischen ihnen und den Grundschulen deutlich verbessert wurde. Nach ge-genseitiger Absprache soll die Zusammenarbeit weiter ausgebaut werden.
Ein Bedarf an weiteren Treffen und Gesprächswünschen wurde verneint.

Ist die Höhe der Zuschüsse bei allen Kindergärten gleich?

Bürgermeister Spogat beantwortet die Anfragen wie folgt:

Mit den verschiedenen Trägern der Kitas wurden Betriebsvereinbarungen abgeschlossen, in denen die Zuschüsse geregelt sind. Die Zuschüsse sind aufgrund der unterschiedlichen Erfor-dernisse, Öffnungszeiten, der Angebote nicht einheitlich.
Die Zuschüsse, die somit die Defizite ausgleichen, resultieren aufgrund der Altersstrukturen, der unterschiedlichen Belegungen der Abteilungen, unterschiedlich alter Kinder in den Grup-pen, der Integrationsplätze, der Größe der Einrichtungen, auch wenn beispielsweise eine Lei-tung freigestellt wird, das sind z. B. Auswirkungen auch auf die unterschiedlichen Personal-stunden und die daraus zu erzielenden Landeszuschüsse.
Einige Kitas werden in trägereigenen Gebäuden, andere in angemieteten Räumen betrieben. Die Elternbeiträge werden durch die Träger selbst festgesetzt, das ist dann vertraglich so ge-regelt und seit Jahren praktiziert und stößt auf keinen Widerspruch.
Durch die jährlichen Gespräche aller Kindergartenträger, aller Leiterinnen, mit der Verwaltung werden in gemeinsamen Sitzungen die Beiträge versucht annähernd an gleiche Beitragsstruk-turen und Sätze anzunähern. Die Gespräche dazu werden geführt. Allerdings gibt es durch die bereits beschriebenen betrieblichen Unterschiede wie Öffnungszeiten auch unterschiedliche Beitragshöhen. Die unterschiedlichen Zuschüsse differieren, weil die sächlichen und personel-len Vorgaben und Standards des Landes Einfluss auf die Landeszuschüsse haben.
In 2016 wurden 2.171.575 € an Zuschüssen bezahlt.
In 2017 geplante Zuschüsse von 2.458.000 €.
Die Entscheidung über die Aufnahme der Kinder übernehmen die Träger in eigener Verant-wortung. So sehen es auch die Verträge vor. Die Verträge sehen weiter vor, dass eine Auf-nahme nicht aus religiösen, politischen oder weltanschaulichen Gründen nicht versagt werden darf.
Die Leiterinnen der Kindertagesstätte führen insbesondere mit neuen Eltern die Aufnahmege-spräche, auch vor dem Hintergrund der pädagogischen Möglichkeiten und der Struktur der je-weiligen Einrichtung – wird dann eine Aufnahmeentscheidung getroffen.
Ein Zutun bzw. die Mitarbeit der Stadt erscheint hier nicht als hilfreich und ist auch nicht ge-wünscht.
Gleichwohl ist die Verwaltung hier beteiligt, wie ich bereits erwähnte, die Träger übersenden uns die Anmeldungen, diese werden zusammengefasst. Mehrfachmeldungen werden ermittelt und in einem gemeinsamen Gespräch mit den Leiterinnen wird die Vergabe in der Gesamt-stadt besprochen.
Mit den Leiterinnen der Kitas wurde in einer jüngsten Zusammenkunft mitgeteilt, dass die Zu-sammenarbeit zwischen ihnen und den Grundschulen deutlich verbessert wurde. Nach ge-genseitiger Absprache soll die Zusammenarbeit weiter ausgebaut werden.
Ein Bedarf an weiteren Treffen und Gesprächswünschen wurde verneint.

Woher resultieren evtl. unterschiedlich hohe Zuschüsse?

Bürgermeister Spogat beantwortet die Anfragen wie folgt:

Mit den verschiedenen Trägern der Kitas wurden Betriebsvereinbarungen abgeschlossen, in denen die Zuschüsse geregelt sind. Die Zuschüsse sind aufgrund der unterschiedlichen Erfor-dernisse, Öffnungszeiten, der Angebote nicht einheitlich.
Die Zuschüsse, die somit die Defizite ausgleichen, resultieren aufgrund der Altersstrukturen, der unterschiedlichen Belegungen der Abteilungen, unterschiedlich alter Kinder in den Grup-pen, der Integrationsplätze, der Größe der Einrichtungen, auch wenn beispielsweise eine Lei-tung freigestellt wird, das sind z. B. Auswirkungen auch auf die unterschiedlichen Personal-stunden und die daraus zu erzielenden Landeszuschüsse.
Einige Kitas werden in trägereigenen Gebäuden, andere in angemieteten Räumen betrieben. Die Elternbeiträge werden durch die Träger selbst festgesetzt, das ist dann vertraglich so ge-regelt und seit Jahren praktiziert und stößt auf keinen Widerspruch.
Durch die jährlichen Gespräche aller Kindergartenträger, aller Leiterinnen, mit der Verwaltung werden in gemeinsamen Sitzungen die Beiträge versucht annähernd an gleiche Beitragsstruk-turen und Sätze anzunähern. Die Gespräche dazu werden geführt. Allerdings gibt es durch die bereits beschriebenen betrieblichen Unterschiede wie Öffnungszeiten auch unterschiedliche Beitragshöhen. Die unterschiedlichen Zuschüsse differieren, weil die sächlichen und personel-len Vorgaben und Standards des Landes Einfluss auf die Landeszuschüsse haben.
In 2016 wurden 2.171.575 € an Zuschüssen bezahlt.
In 2017 geplante Zuschüsse von 2.458.000 €.
Die Entscheidung über die Aufnahme der Kinder übernehmen die Träger in eigener Verant-wortung. So sehen es auch die Verträge vor. Die Verträge sehen weiter vor, dass eine Auf-nahme nicht aus religiösen, politischen oder weltanschaulichen Gründen nicht versagt werden darf.
Die Leiterinnen der Kindertagesstätte führen insbesondere mit neuen Eltern die Aufnahmege-spräche, auch vor dem Hintergrund der pädagogischen Möglichkeiten und der Struktur der je-weiligen Einrichtung – wird dann eine Aufnahmeentscheidung getroffen.
Ein Zutun bzw. die Mitarbeit der Stadt erscheint hier nicht als hilfreich und ist auch nicht ge-wünscht.
Gleichwohl ist die Verwaltung hier beteiligt, wie ich bereits erwähnte, die Träger übersenden uns die Anmeldungen, diese werden zusammengefasst. Mehrfachmeldungen werden ermittelt und in einem gemeinsamen Gespräch mit den Leiterinnen wird die Vergabe in der Gesamt-stadt besprochen.
Mit den Leiterinnen der Kitas wurde in einer jüngsten Zusammenkunft mitgeteilt, dass die Zu-sammenarbeit zwischen ihnen und den Grundschulen deutlich verbessert wurde. Nach ge-genseitiger Absprache soll die Zusammenarbeit weiter ausgebaut werden.
Ein Bedarf an weiteren Treffen und Gesprächswünschen wurde verneint.

Warum kann jeder Kindergarten unterschiedlich hohe Beiträge von den Eltern erheben? Hängt dies mit der Höhe der Zuschüsse zusammen?

Bürgermeister Spogat beantwortet die Anfragen wie folgt:

Mit den verschiedenen Trägern der Kitas wurden Betriebsvereinbarungen abgeschlossen, in denen die Zuschüsse geregelt sind. Die Zuschüsse sind aufgrund der unterschiedlichen Erfor-dernisse, Öffnungszeiten, der Angebote nicht einheitlich.
Die Zuschüsse, die somit die Defizite ausgleichen, resultieren aufgrund der Altersstrukturen, der unterschiedlichen Belegungen der Abteilungen, unterschiedlich alter Kinder in den Grup-pen, der Integrationsplätze, der Größe der Einrichtungen, auch wenn beispielsweise eine Lei-tung freigestellt wird, das sind z. B. Auswirkungen auch auf die unterschiedlichen Personal-stunden und die daraus zu erzielenden Landeszuschüsse.
Einige Kitas werden in trägereigenen Gebäuden, andere in angemieteten Räumen betrieben. Die Elternbeiträge werden durch die Träger selbst festgesetzt, das ist dann vertraglich so ge-regelt und seit Jahren praktiziert und stößt auf keinen Widerspruch.
Durch die jährlichen Gespräche aller Kindergartenträger, aller Leiterinnen, mit der Verwaltung werden in gemeinsamen Sitzungen die Beiträge versucht annähernd an gleiche Beitragsstruk-turen und Sätze anzunähern. Die Gespräche dazu werden geführt. Allerdings gibt es durch die bereits beschriebenen betrieblichen Unterschiede wie Öffnungszeiten auch unterschiedliche Beitragshöhen. Die unterschiedlichen Zuschüsse differieren, weil die sächlichen und personel-len Vorgaben und Standards des Landes Einfluss auf die Landeszuschüsse haben.
In 2016 wurden 2.171.575 € an Zuschüssen bezahlt.
In 2017 geplante Zuschüsse von 2.458.000 €.
Die Entscheidung über die Aufnahme der Kinder übernehmen die Träger in eigener Verant-wortung. So sehen es auch die Verträge vor. Die Verträge sehen weiter vor, dass eine Auf-nahme nicht aus religiösen, politischen oder weltanschaulichen Gründen nicht versagt werden darf.
Die Leiterinnen der Kindertagesstätte führen insbesondere mit neuen Eltern die Aufnahmege-spräche, auch vor dem Hintergrund der pädagogischen Möglichkeiten und der Struktur der je-weiligen Einrichtung – wird dann eine Aufnahmeentscheidung getroffen.
Ein Zutun bzw. die Mitarbeit der Stadt erscheint hier nicht als hilfreich und ist auch nicht ge-wünscht.
Gleichwohl ist die Verwaltung hier beteiligt, wie ich bereits erwähnte, die Träger übersenden uns die Anmeldungen, diese werden zusammengefasst. Mehrfachmeldungen werden ermittelt und in einem gemeinsamen Gespräch mit den Leiterinnen wird die Vergabe in der Gesamt-stadt besprochen.
Mit den Leiterinnen der Kitas wurde in einer jüngsten Zusammenkunft mitgeteilt, dass die Zu-sammenarbeit zwischen ihnen und den Grundschulen deutlich verbessert wurde. Nach ge-genseitiger Absprache soll die Zusammenarbeit weiter ausgebaut werden.
Ein Bedarf an weiteren Treffen und Gesprächswünschen wurde verneint.

Wie hoch waren die städtischen Zuschüsse für das Kalenderjahr 2016?

Bürgermeister Spogat beantwortet die Anfragen wie folgt:

Mit den verschiedenen Trägern der Kitas wurden Betriebsvereinbarungen abgeschlossen, in denen die Zuschüsse geregelt sind. Die Zuschüsse sind aufgrund der unterschiedlichen Erfor-dernisse, Öffnungszeiten, der Angebote nicht einheitlich.
Die Zuschüsse, die somit die Defizite ausgleichen, resultieren aufgrund der Altersstrukturen, der unterschiedlichen Belegungen der Abteilungen, unterschiedlich alter Kinder in den Grup-pen, der Integrationsplätze, der Größe der Einrichtungen, auch wenn beispielsweise eine Lei-tung freigestellt wird, das sind z. B. Auswirkungen auch auf die unterschiedlichen Personal-stunden und die daraus zu erzielenden Landeszuschüsse.
Einige Kitas werden in trägereigenen Gebäuden, andere in angemieteten Räumen betrieben. Die Elternbeiträge werden durch die Träger selbst festgesetzt, das ist dann vertraglich so ge-regelt und seit Jahren praktiziert und stößt auf keinen Widerspruch.
Durch die jährlichen Gespräche aller Kindergartenträger, aller Leiterinnen, mit der Verwaltung werden in gemeinsamen Sitzungen die Beiträge versucht annähernd an gleiche Beitragsstruk-turen und Sätze anzunähern. Die Gespräche dazu werden geführt. Allerdings gibt es durch die bereits beschriebenen betrieblichen Unterschiede wie Öffnungszeiten auch unterschiedliche Beitragshöhen. Die unterschiedlichen Zuschüsse differieren, weil die sächlichen und personel-len Vorgaben und Standards des Landes Einfluss auf die Landeszuschüsse haben.
In 2016 wurden 2.171.575 € an Zuschüssen bezahlt.
In 2017 geplante Zuschüsse von 2.458.000 €.
Die Entscheidung über die Aufnahme der Kinder übernehmen die Träger in eigener Verant-wortung. So sehen es auch die Verträge vor. Die Verträge sehen weiter vor, dass eine Auf-nahme nicht aus religiösen, politischen oder weltanschaulichen Gründen nicht versagt werden darf.
Die Leiterinnen der Kindertagesstätte führen insbesondere mit neuen Eltern die Aufnahmege-spräche, auch vor dem Hintergrund der pädagogischen Möglichkeiten und der Struktur der je-weiligen Einrichtung – wird dann eine Aufnahmeentscheidung getroffen.
Ein Zutun bzw. die Mitarbeit der Stadt erscheint hier nicht als hilfreich und ist auch nicht ge-wünscht.
Gleichwohl ist die Verwaltung hier beteiligt, wie ich bereits erwähnte, die Träger übersenden uns die Anmeldungen, diese werden zusammengefasst. Mehrfachmeldungen werden ermittelt und in einem gemeinsamen Gespräch mit den Leiterinnen wird die Vergabe in der Gesamt-stadt besprochen.
Mit den Leiterinnen der Kitas wurde in einer jüngsten Zusammenkunft mitgeteilt, dass die Zu-sammenarbeit zwischen ihnen und den Grundschulen deutlich verbessert wurde. Nach ge-genseitiger Absprache soll die Zusammenarbeit weiter ausgebaut werden.
Ein Bedarf an weiteren Treffen und Gesprächswünschen wurde verneint.

Wie hoch werden die geplanten Zuschüsse für das Kalenderjahr 2017 sein?

Bürgermeister Spogat beantwortet die Anfragen wie folgt:

Mit den verschiedenen Trägern der Kitas wurden Betriebsvereinbarungen abgeschlossen, in denen die Zuschüsse geregelt sind. Die Zuschüsse sind aufgrund der unterschiedlichen Erfor-dernisse, Öffnungszeiten, der Angebote nicht einheitlich.
Die Zuschüsse, die somit die Defizite ausgleichen, resultieren aufgrund der Altersstrukturen, der unterschiedlichen Belegungen der Abteilungen, unterschiedlich alter Kinder in den Grup-pen, der Integrationsplätze, der Größe der Einrichtungen, auch wenn beispielsweise eine Lei-tung freigestellt wird, das sind z. B. Auswirkungen auch auf die unterschiedlichen Personal-stunden und die daraus zu erzielenden Landeszuschüsse.
Einige Kitas werden in trägereigenen Gebäuden, andere in angemieteten Räumen betrieben. Die Elternbeiträge werden durch die Träger selbst festgesetzt, das ist dann vertraglich so ge-regelt und seit Jahren praktiziert und stößt auf keinen Widerspruch.
Durch die jährlichen Gespräche aller Kindergartenträger, aller Leiterinnen, mit der Verwaltung werden in gemeinsamen Sitzungen die Beiträge versucht annähernd an gleiche Beitragsstruk-turen und Sätze anzunähern. Die Gespräche dazu werden geführt. Allerdings gibt es durch die bereits beschriebenen betrieblichen Unterschiede wie Öffnungszeiten auch unterschiedliche Beitragshöhen. Die unterschiedlichen Zuschüsse differieren, weil die sächlichen und personel-len Vorgaben und Standards des Landes Einfluss auf die Landeszuschüsse haben.
In 2016 wurden 2.171.575 € an Zuschüssen bezahlt.
In 2017 geplante Zuschüsse von 2.458.000 €.
Die Entscheidung über die Aufnahme der Kinder übernehmen die Träger in eigener Verant-wortung. So sehen es auch die Verträge vor. Die Verträge sehen weiter vor, dass eine Auf-nahme nicht aus religiösen, politischen oder weltanschaulichen Gründen nicht versagt werden darf.
Die Leiterinnen der Kindertagesstätte führen insbesondere mit neuen Eltern die Aufnahmege-spräche, auch vor dem Hintergrund der pädagogischen Möglichkeiten und der Struktur der je-weiligen Einrichtung – wird dann eine Aufnahmeentscheidung getroffen.
Ein Zutun bzw. die Mitarbeit der Stadt erscheint hier nicht als hilfreich und ist auch nicht ge-wünscht.
Gleichwohl ist die Verwaltung hier beteiligt, wie ich bereits erwähnte, die Träger übersenden uns die Anmeldungen, diese werden zusammengefasst. Mehrfachmeldungen werden ermittelt und in einem gemeinsamen Gespräch mit den Leiterinnen wird die Vergabe in der Gesamt-stadt besprochen.
Mit den Leiterinnen der Kitas wurde in einer jüngsten Zusammenkunft mitgeteilt, dass die Zu-sammenarbeit zwischen ihnen und den Grundschulen deutlich verbessert wurde. Nach ge-genseitiger Absprache soll die Zusammenarbeit weiter ausgebaut werden.
Ein Bedarf an weiteren Treffen und Gesprächswünschen wurde verneint.

Wäre eine zentrale Anmeldung für Krippen- und Kindergartenplätze über die Stadt als Koordinator möglich?

Bürgermeister Spogat beantwortet die Anfragen wie folgt:

Mit den verschiedenen Trägern der Kitas wurden Betriebsvereinbarungen abgeschlossen, in denen die Zuschüsse geregelt sind. Die Zuschüsse sind aufgrund der unterschiedlichen Erfor-dernisse, Öffnungszeiten, der Angebote nicht einheitlich.
Die Zuschüsse, die somit die Defizite ausgleichen, resultieren aufgrund der Altersstrukturen, der unterschiedlichen Belegungen der Abteilungen, unterschiedlich alter Kinder in den Grup-pen, der Integrationsplätze, der Größe der Einrichtungen, auch wenn beispielsweise eine Lei-tung freigestellt wird, das sind z. B. Auswirkungen auch auf die unterschiedlichen Personal-stunden und die daraus zu erzielenden Landeszuschüsse.
Einige Kitas werden in trägereigenen Gebäuden, andere in angemieteten Räumen betrieben. Die Elternbeiträge werden durch die Träger selbst festgesetzt, das ist dann vertraglich so ge-regelt und seit Jahren praktiziert und stößt auf keinen Widerspruch.
Durch die jährlichen Gespräche aller Kindergartenträger, aller Leiterinnen, mit der Verwaltung werden in gemeinsamen Sitzungen die Beiträge versucht annähernd an gleiche Beitragsstruk-turen und Sätze anzunähern. Die Gespräche dazu werden geführt. Allerdings gibt es durch die bereits beschriebenen betrieblichen Unterschiede wie Öffnungszeiten auch unterschiedliche Beitragshöhen. Die unterschiedlichen Zuschüsse differieren, weil die sächlichen und personel-len Vorgaben und Standards des Landes Einfluss auf die Landeszuschüsse haben.
In 2016 wurden 2.171.575 € an Zuschüssen bezahlt.
In 2017 geplante Zuschüsse von 2.458.000 €.
Die Entscheidung über die Aufnahme der Kinder übernehmen die Träger in eigener Verant-wortung. So sehen es auch die Verträge vor. Die Verträge sehen weiter vor, dass eine Auf-nahme nicht aus religiösen, politischen oder weltanschaulichen Gründen nicht versagt werden darf.
Die Leiterinnen der Kindertagesstätte führen insbesondere mit neuen Eltern die Aufnahmege-spräche, auch vor dem Hintergrund der pädagogischen Möglichkeiten und der Struktur der je-weiligen Einrichtung – wird dann eine Aufnahmeentscheidung getroffen.
Ein Zutun bzw. die Mitarbeit der Stadt erscheint hier nicht als hilfreich und ist auch nicht ge-wünscht.
Gleichwohl ist die Verwaltung hier beteiligt, wie ich bereits erwähnte, die Träger übersenden uns die Anmeldungen, diese werden zusammengefasst. Mehrfachmeldungen werden ermittelt und in einem gemeinsamen Gespräch mit den Leiterinnen wird die Vergabe in der Gesamt-stadt besprochen.
Mit den Leiterinnen der Kitas wurde in einer jüngsten Zusammenkunft mitgeteilt, dass die Zu-sammenarbeit zwischen ihnen und den Grundschulen deutlich verbessert wurde. Nach ge-genseitiger Absprache soll die Zusammenarbeit weiter ausgebaut werden.
Ein Bedarf an weiteren Treffen und Gesprächswünschen wurde verneint.

Inwieweit kann die Stadt zu einem runden Tisch „Schule – Kindergarten“ einladen und als Moderator begleitend tätig werden? (So einen runden Tisch gab es in der Vergangenheit schon mal)

Bürgermeister Spogat beantwortet die Anfragen wie folgt:

Mit den verschiedenen Trägern der Kitas wurden Betriebsvereinbarungen abgeschlossen, in denen die Zuschüsse geregelt sind. Die Zuschüsse sind aufgrund der unterschiedlichen Erfor-dernisse, Öffnungszeiten, der Angebote nicht einheitlich.
Die Zuschüsse, die somit die Defizite ausgleichen, resultieren aufgrund der Altersstrukturen, der unterschiedlichen Belegungen der Abteilungen, unterschiedlich alter Kinder in den Grup-pen, der Integrationsplätze, der Größe der Einrichtungen, auch wenn beispielsweise eine Lei-tung freigestellt wird, das sind z. B. Auswirkungen auch auf die unterschiedlichen Personal-stunden und die daraus zu erzielenden Landeszuschüsse.
Einige Kitas werden in trägereigenen Gebäuden, andere in angemieteten Räumen betrieben. Die Elternbeiträge werden durch die Träger selbst festgesetzt, das ist dann vertraglich so ge-regelt und seit Jahren praktiziert und stößt auf keinen Widerspruch.
Durch die jährlichen Gespräche aller Kindergartenträger, aller Leiterinnen, mit der Verwaltung werden in gemeinsamen Sitzungen die Beiträge versucht annähernd an gleiche Beitragsstruk-turen und Sätze anzunähern. Die Gespräche dazu werden geführt. Allerdings gibt es durch die bereits beschriebenen betrieblichen Unterschiede wie Öffnungszeiten auch unterschiedliche Beitragshöhen. Die unterschiedlichen Zuschüsse differieren, weil die sächlichen und personel-len Vorgaben und Standards des Landes Einfluss auf die Landeszuschüsse haben.
In 2016 wurden 2.171.575 € an Zuschüssen bezahlt.
In 2017 geplante Zuschüsse von 2.458.000 €.
Die Entscheidung über die Aufnahme der Kinder übernehmen die Träger in eigener Verant-wortung. So sehen es auch die Verträge vor. Die Verträge sehen weiter vor, dass eine Auf-nahme nicht aus religiösen, politischen oder weltanschaulichen Gründen nicht versagt werden darf.
Die Leiterinnen der Kindertagesstätte führen insbesondere mit neuen Eltern die Aufnahmege-spräche, auch vor dem Hintergrund der pädagogischen Möglichkeiten und der Struktur der je-weiligen Einrichtung – wird dann eine Aufnahmeentscheidung getroffen.
Ein Zutun bzw. die Mitarbeit der Stadt erscheint hier nicht als hilfreich und ist auch nicht ge-wünscht.
Gleichwohl ist die Verwaltung hier beteiligt, wie ich bereits erwähnte, die Träger übersenden uns die Anmeldungen, diese werden zusammengefasst. Mehrfachmeldungen werden ermittelt und in einem gemeinsamen Gespräch mit den Leiterinnen wird die Vergabe in der Gesamt-stadt besprochen.
Mit den Leiterinnen der Kitas wurde in einer jüngsten Zusammenkunft mitgeteilt, dass die Zu-sammenarbeit zwischen ihnen und den Grundschulen deutlich verbessert wurde. Nach ge-genseitiger Absprache soll die Zusammenarbeit weiter ausgebaut werden.
Ein Bedarf an weiteren Treffen und Gesprächswünschen wurde verneint.

Welche finanziellen Auswirkungen hat die geänderte Vergaberichtlinie für Landes­zuwendungen mit Stand 15.08.2016, bei der Erneuerung von Nebenanlagen und Ortsdurchfahrten.

1. Für den Ortsteil Geismar? Höhe der zusätzlichen finanziellen Belastungen aufgrund des o.g. Sachverhaltes? Beginn der geplanten Baumaßnahme? Geplante Fertigstellung der Baumaßnahme? In welchem Haushalsjahr sind die zusätzlichen notwendigen Mittel einzustellen?

Bürgermeister Spogat beantwortet die Anfragen wie folgt:

Wie in der Haushaltssatzung und dem Investitionsprogramm zu sehen ist, sind die Straßen in Geismar und Rothhelmshausen in 2018 und Züschen in 2019 geplant. Sie stehen teilweise im Landesprogramm Sanierungsoffensive 2021, mit Hessen Mobil sind sie vorab besprochen. Es liegen noch keine Kostenberechnungen vor. Baubeginn und Fertigstellung kann noch nicht exakt genannt werden. Die geplante Erneuerung der Nebenanlagen in Rothhelmshausen wird im März besprochen.

2. Für den Ortsteil Rothhelmshausen? Höhe der zusätzlichen finanziellen Belastungen aufgrund des o.g. Sachverhaltes? Beginn der geplanten Baumaßnahme? Geplante Fertigstellung der Baumaßnahme? In welchem Haushalsjahr sind die zusätzlichen notwendigen Mittel einzustellen?

Bürgermeister Spogat beantwortet die Anfragen wie folgt:

Wie in der Haushaltssatzung und dem Investitionsprogramm zu sehen ist, sind die Straßen in Geismar und Rothhelmshausen in 2018 und Züschen in 2019 geplant. Sie stehen teilweise im Landesprogramm Sanierungsoffensive 2021, mit Hessen Mobil sind sie vorab besprochen. Es liegen noch keine Kostenberechnungen vor. Baubeginn und Fertigstellung kann noch nicht exakt genannt werden. Die geplante Erneuerung der Nebenanlagen in Rothhelmshausen wird im März besprochen.

3. Für den Ortsteil Züschen? Höhe der zusätzlichen finanziellen Belastungen aufgrund des o.g. Sachverhaltes? Beginn der geplanten Baumaßnahme? Geplante Fertigstellung der Baumaßnahme? In welchem Haushalsjahr sind die zusätzlichen notwendigen Mittel einzustellen?

Bürgermeister Spogat beantwortet die Anfragen wie folgt:

Wie in der Haushaltssatzung und dem Investitionsprogramm zu sehen ist, sind die Straßen in Geismar und Rothhelmshausen in 2018 und Züschen in 2019 geplant. Sie stehen teilweise im Landesprogramm Sanierungsoffensive 2021, mit Hessen Mobil sind sie vorab besprochen. Es liegen noch keine Kostenberechnungen vor. Baubeginn und Fertigstellung kann noch nicht exakt genannt werden. Die geplante Erneuerung der Nebenanlagen in Rothhelmshausen wird im März besprochen.

Sachstand beschlossener Investitionen zur Transparenz für die Mitglieder der Stadt­verordnetenversammlung und aller Bürger.

Baumaßnahme Stadtmauer Am Amberg

Geplanter Beginn der Maßnahme oder Datum wann begonnen wurde.

Bürgermeister Spogat beantwortet die Anfragen wie folgt:

Baubeginn für die Sanierungsmaßnahmen am Amberg vermutlich Mitte April.
Die Gesamtkosten ca. 400.000 €. Die Fertigstellung im Herbst dieses Jahres und wir erwarten 80% aus dem Kommunalen Investitionsprogramm.
Die Darlehnsvereinbarungen mit der WI-Bank wurden abgeschlossen.
Bisher wurden 6.000 € per 31.01.17 verausgabt. Im Rahmen der Arbeiten soll auch der weite-re Sanierungsbedarf der verbleibenden Mauerbereiche untersucht werden.

Geplanter Abschluss der Maßnahme oder Datum wann Fertigstellung erfolgt ist.

Bürgermeister Spogat beantwortet die Anfragen wie folgt:

Baubeginn für die Sanierungsmaßnahmen am Amberg vermutlich Mitte April.
Die Gesamtkosten ca. 400.000 €. Die Fertigstellung im Herbst dieses Jahres und wir erwarten 80% aus dem Kommunalen Investitionsprogramm.
Die Darlehnsvereinbarungen mit der WI-Bank wurden abgeschlossen.
Bisher wurden 6.000 € per 31.01.17 verausgabt. Im Rahmen der Arbeiten soll auch der weite-re Sanierungsbedarf der verbleibenden Mauerbereiche untersucht werden.

Erwartete Gesamtkosten der Maßnahme.

Bürgermeister Spogat beantwortet die Anfragen wie folgt:

aubeginn für die Sanierungsmaßnahmen am Amberg vermutlich Mitte April.
Die Gesamtkosten ca. 400.000 €. Die Fertigstellung im Herbst dieses Jahres und wir erwarten 80% aus dem Kommunalen Investitionsprogramm.
Die Darlehnsvereinbarungen mit der WI-Bank wurden abgeschlossen.
Bisher wurden 6.000 € per 31.01.17 verausgabt. Im Rahmen der Arbeiten soll auch der weite-re Sanierungsbedarf der verbleibenden Mauerbereiche untersucht werden.

Gesamthöhe der zu erwartenden Zuschüsse.

Bürgermeister Spogat beantwortet die Anfragen wie folgt:

Baubeginn für die Sanierungsmaßnahmen am Amberg vermutlich Mitte April.
Die Gesamtkosten ca. 400.000 €. Die Fertigstellung im Herbst dieses Jahres und wir erwarten 80% aus dem Kommunalen Investitionsprogramm.
Die Darlehnsvereinbarungen mit der WI-Bank wurden abgeschlossen.
Bisher wurden 6.000 € per 31.01.17 verausgabt. Im Rahmen der Arbeiten soll auch der weite-re Sanierungsbedarf der verbleibenden Mauerbereiche untersucht werden.

Höhe der bereits bewilligten Zuschüsse.

Bürgermeister Spogat beantwortet die Anfragen wie folgt:

Baubeginn für die Sanierungsmaßnahmen am Amberg vermutlich Mitte April.
Die Gesamtkosten ca. 400.000 €. Die Fertigstellung im Herbst dieses Jahres und wir erwarten 80% aus dem Kommunalen Investitionsprogramm.
Die Darlehnsvereinbarungen mit der WI-Bank wurden abgeschlossen.
Bisher wurden 6.000 € per 31.01.17 verausgabt. Im Rahmen der Arbeiten soll auch der weite-re Sanierungsbedarf der verbleibenden Mauerbereiche untersucht werden.

Höhe der Abweichung zu den beantragten Zuschüssen und der tatsächlich bewilligten Zuschüsse.

Bürgermeister Spogat beantwortet die Anfragen wie folgt:

aubeginn für die Sanierungsmaßnahmen am Amberg vermutlich Mitte April.
Die Gesamtkosten ca. 400.000 €. Die Fertigstellung im Herbst dieses Jahres und wir erwarten 80% aus dem Kommunalen Investitionsprogramm.
Die Darlehnsvereinbarungen mit der WI-Bank wurden abgeschlossen.
Bisher wurden 6.000 € per 31.01.17 verausgabt. Im Rahmen der Arbeiten soll auch der weite-re Sanierungsbedarf der verbleibenden Mauerbereiche untersucht werden.

Gesamtbetrag der bis zum 31.01.2017 bereits aufgelaufenen Kosten für die Maß­nahme.

Bürgermeister Spogat beantwortet die Anfragen wie folgt:

Baubeginn für die Sanierungsmaßnahmen am Amberg vermutlich Mitte April.
Die Gesamtkosten ca. 400.000 €. Die Fertigstellung im Herbst dieses Jahres und wir erwarten 80% aus dem Kommunalen Investitionsprogramm.
Die Darlehnsvereinbarungen mit der WI-Bank wurden abgeschlossen.
Bisher wurden 6.000 € per 31.01.17 verausgabt. Im Rahmen der Arbeiten soll auch der weite-re Sanierungsbedarf der verbleibenden Mauerbereiche untersucht werden.

Sachstand beschlossener Investitionen zur Transparenz für die Mitglieder der Stadt­verordnetenversammlung und aller Bürger.

Installation Bürgerbüro

Geplanter Beginn der Maßnahme oder Datum wann begonnen wurde.

Bürgermeister Spogat beantwortet die Anfragen wie folgt:

Die Anfrage ist von Bürgermeister Spogat bereits bei Tagesordnungspunkt 6.9. Anfrage der SPD-Fraktion zur Realisierung eines Bürgerbüros (Arbeitsunterlage 14 und Arbeitsunterlage 15) Tagesordnungspunkt 6.10 Anfrage der SPD-Fraktion zum Grund-stücksankauf Marktplatz 17 beantwortet wurden.

Ergänzung aus Top 6.9:Die Eigentumsfrage um das Grundstück Marktplatz 17 – Rolandstuben ist momentan beim Amtsgericht anhängig, d. h. die Auflösung der Erbengemeinschaft wurde beantragt, so auch im Magistratsprotokoll von vorletzter Woche ersichtlich, deswegen werde ich nicht im Einzel-nen auf die Abschnitte Einhaltung von Fristen und Gutachtenerstellung eingehen.
Für die Planung des Bürgerbüros im Erdgeschoß des Rathauses wurden 450.000 € einge-plant, in 2015 wurden 19.400 € verausgabt. Für die Realisierung eines Bürgerbüros im Innen-hof nördlich des Rathauses wurden bisher 880 € Gerichts- und Notarkosten ausgegeben. Es sind bisher keine weiteren Kosten entstanden, da nicht klar ist, wann wir Eigentümer sein wer-den, kann über Baubeginn und über weitere Planung, insbesondere dann aber auch über die Fertigstellung heute nichts ausgesagt werden. Die Zuschüsse aus dem Kommunalen Investiti-onsprogramm belaufen sich auf ca. 360.000 €.
Wenn wir alleiniger Eigentümer der Immobilie sind, werden die Pläne eines Bürgerbüros im Innenhof, über den Magistrat, den städtischen Gremien vorgelegt.

Geplanter Abschluss der Maßnahme oder Datum wann Fertigstellung erfolgt ist.

Bürgermeister Spogat beantwortet die Anfragen wie folgt:

Die Anfrage ist von Bürgermeister Spogat bereits bei Tagesordnungspunkt 6.9. Anfrage der SPD-Fraktion zur Realisierung eines Bürgerbüros (Arbeitsunterlage 14 und Arbeitsunterlage 15) Tagesordnungspunkt 6.10 Anfrage der SPD-Fraktion zum Grund-stücksankauf Marktplatz 17 beantwortet wurden.

Ergänzung aus Top 6.9:Die Eigentumsfrage um das Grundstück Marktplatz 17 – Rolandstuben ist momentan beim Amtsgericht anhängig, d. h. die Auflösung der Erbengemeinschaft wurde beantragt, so auch im Magistratsprotokoll von vorletzter Woche ersichtlich, deswegen werde ich nicht im Einzel-nen auf die Abschnitte Einhaltung von Fristen und Gutachtenerstellung eingehen.
Für die Planung des Bürgerbüros im Erdgeschoß des Rathauses wurden 450.000 € einge-plant, in 2015 wurden 19.400 € verausgabt. Für die Realisierung eines Bürgerbüros im Innen-hof nördlich des Rathauses wurden bisher 880 € Gerichts- und Notarkosten ausgegeben. Es sind bisher keine weiteren Kosten entstanden, da nicht klar ist, wann wir Eigentümer sein wer-den, kann über Baubeginn und über weitere Planung, insbesondere dann aber auch über die Fertigstellung heute nichts ausgesagt werden. Die Zuschüsse aus dem Kommunalen Investiti-onsprogramm belaufen sich auf ca. 360.000 €.
Wenn wir alleiniger Eigentümer der Immobilie sind, werden die Pläne eines Bürgerbüros im Innenhof, über den Magistrat, den städtischen Gremien vorgelegt.

Erwartete Gesamtkosten der Maßnahme.

Bürgermeister Spogat beantwortet die Anfragen wie folgt:

Die Anfrage ist von Bürgermeister Spogat bereits bei Tagesordnungspunkt 6.9. Anfrage der SPD-Fraktion zur Realisierung eines Bürgerbüros (Arbeitsunterlage 14 und Arbeitsunterlage 15) Tagesordnungspunkt 6.10 Anfrage der SPD-Fraktion zum Grund-stücksankauf Marktplatz 17 beantwortet wurden.

Ergänzung aus Top 6.9:Die Eigentumsfrage um das Grundstück Marktplatz 17 – Rolandstuben ist momentan beim Amtsgericht anhängig, d. h. die Auflösung der Erbengemeinschaft wurde beantragt, so auch im Magistratsprotokoll von vorletzter Woche ersichtlich, deswegen werde ich nicht im Einzel-nen auf die Abschnitte Einhaltung von Fristen und Gutachtenerstellung eingehen.
Für die Planung des Bürgerbüros im Erdgeschoß des Rathauses wurden 450.000 € einge-plant, in 2015 wurden 19.400 € verausgabt. Für die Realisierung eines Bürgerbüros im Innen-hof nördlich des Rathauses wurden bisher 880 € Gerichts- und Notarkosten ausgegeben. Es sind bisher keine weiteren Kosten entstanden, da nicht klar ist, wann wir Eigentümer sein wer-den, kann über Baubeginn und über weitere Planung, insbesondere dann aber auch über die Fertigstellung heute nichts ausgesagt werden. Die Zuschüsse aus dem Kommunalen Investiti-onsprogramm belaufen sich auf ca. 360.000 €.
Wenn wir alleiniger Eigentümer der Immobilie sind, werden die Pläne eines Bürgerbüros im Innenhof, über den Magistrat, den städtischen Gremien vorgelegt.

Gesamthöhe der zu erwartenden Zuschüsse.

Bürgermeister Spogat beantwortet die Anfragen wie folgt:

Die Anfrage ist von Bürgermeister Spogat bereits bei Tagesordnungspunkt 6.9. Anfrage der SPD-Fraktion zur Realisierung eines Bürgerbüros (Arbeitsunterlage 14 und Arbeitsunterlage 15) Tagesordnungspunkt 6.10 Anfrage der SPD-Fraktion zum Grund-stücksankauf Marktplatz 17 beantwortet wurden.

Ergänzung aus Top 6.9:Die Eigentumsfrage um das Grundstück Marktplatz 17 – Rolandstuben ist momentan beim Amtsgericht anhängig, d. h. die Auflösung der Erbengemeinschaft wurde beantragt, so auch im Magistratsprotokoll von vorletzter Woche ersichtlich, deswegen werde ich nicht im Einzel-nen auf die Abschnitte Einhaltung von Fristen und Gutachtenerstellung eingehen.
Für die Planung des Bürgerbüros im Erdgeschoß des Rathauses wurden 450.000 € einge-plant, in 2015 wurden 19.400 € verausgabt. Für die Realisierung eines Bürgerbüros im Innen-hof nördlich des Rathauses wurden bisher 880 € Gerichts- und Notarkosten ausgegeben. Es sind bisher keine weiteren Kosten entstanden, da nicht klar ist, wann wir Eigentümer sein wer-den, kann über Baubeginn und über weitere Planung, insbesondere dann aber auch über die Fertigstellung heute nichts ausgesagt werden. Die Zuschüsse aus dem Kommunalen Investiti-onsprogramm belaufen sich auf ca. 360.000 €.
Wenn wir alleiniger Eigentümer der Immobilie sind, werden die Pläne eines Bürgerbüros im Innenhof, über den Magistrat, den städtischen Gremien vorgelegt.

Höhe der bereits bewilligten Zuschüsse.

Bürgermeister Spogat beantwortet die Anfragen wie folgt:

Die Anfrage ist von Bürgermeister Spogat bereits bei Tagesordnungspunkt 6.9. Anfrage der SPD-Fraktion zur Realisierung eines Bürgerbüros (Arbeitsunterlage 14 und Arbeitsunterlage 15) Tagesordnungspunkt 6.10 Anfrage der SPD-Fraktion zum Grund-stücksankauf Marktplatz 17 beantwortet wurden.

Ergänzung aus Top 6.9:Die Eigentumsfrage um das Grundstück Marktplatz 17 – Rolandstuben ist momentan beim Amtsgericht anhängig, d. h. die Auflösung der Erbengemeinschaft wurde beantragt, so auch im Magistratsprotokoll von vorletzter Woche ersichtlich, deswegen werde ich nicht im Einzel-nen auf die Abschnitte Einhaltung von Fristen und Gutachtenerstellung eingehen.
Für die Planung des Bürgerbüros im Erdgeschoß des Rathauses wurden 450.000 € einge-plant, in 2015 wurden 19.400 € verausgabt. Für die Realisierung eines Bürgerbüros im Innen-hof nördlich des Rathauses wurden bisher 880 € Gerichts- und Notarkosten ausgegeben. Es sind bisher keine weiteren Kosten entstanden, da nicht klar ist, wann wir Eigentümer sein wer-den, kann über Baubeginn und über weitere Planung, insbesondere dann aber auch über die Fertigstellung heute nichts ausgesagt werden. Die Zuschüsse aus dem Kommunalen Investiti-onsprogramm belaufen sich auf ca. 360.000 €.
Wenn wir alleiniger Eigentümer der Immobilie sind, werden die Pläne eines Bürgerbüros im Innenhof, über den Magistrat, den städtischen Gremien vorgelegt.

Höhe der Abweichung zu den beantragten Zuschüssen und der tatsächlich bewilligten Zuschüsse.

Bürgermeister Spogat beantwortet die Anfragen wie folgt:

Die Anfrage ist von Bürgermeister Spogat bereits bei Tagesordnungspunkt 6.9. Anfrage der SPD-Fraktion zur Realisierung eines Bürgerbüros (Arbeitsunterlage 14 und Arbeitsunterlage 15) Tagesordnungspunkt 6.10 Anfrage der SPD-Fraktion zum Grund-stücksankauf Marktplatz 17 beantwortet wurden.

Ergänzung aus Top 6.9:Die Eigentumsfrage um das Grundstück Marktplatz 17 – Rolandstuben ist momentan beim Amtsgericht anhängig, d. h. die Auflösung der Erbengemeinschaft wurde beantragt, so auch im Magistratsprotokoll von vorletzter Woche ersichtlich, deswegen werde ich nicht im Einzel-nen auf die Abschnitte Einhaltung von Fristen und Gutachtenerstellung eingehen.
Für die Planung des Bürgerbüros im Erdgeschoß des Rathauses wurden 450.000 € einge-plant, in 2015 wurden 19.400 € verausgabt. Für die Realisierung eines Bürgerbüros im Innen-hof nördlich des Rathauses wurden bisher 880 € Gerichts- und Notarkosten ausgegeben. Es sind bisher keine weiteren Kosten entstanden, da nicht klar ist, wann wir Eigentümer sein wer-den, kann über Baubeginn und über weitere Planung, insbesondere dann aber auch über die Fertigstellung heute nichts ausgesagt werden. Die Zuschüsse aus dem Kommunalen Investiti-onsprogramm belaufen sich auf ca. 360.000 €.
Wenn wir alleiniger Eigentümer der Immobilie sind, werden die Pläne eines Bürgerbüros im Innenhof, über den Magistrat, den städtischen Gremien vorgelegt.

Gesamtbetrag der bis zum 31.01.2017 bereits aufgelaufenen Kosten für die Maß­nahme.

Bürgermeister Spogat beantwortet die Anfragen wie folgt:

Die Anfrage ist von Bürgermeister Spogat bereits bei Tagesordnungspunkt 6.9. Anfrage der SPD-Fraktion zur Realisierung eines Bürgerbüros (Arbeitsunterlage 14 und Arbeitsunterlage 15) Tagesordnungspunkt 6.10 Anfrage der SPD-Fraktion zum Grund-stücksankauf Marktplatz 17 beantwortet wurden.

Ergänzung aus Top 6.9:Die Eigentumsfrage um das Grundstück Marktplatz 17 – Rolandstuben ist momentan beim Amtsgericht anhängig, d. h. die Auflösung der Erbengemeinschaft wurde beantragt, so auch im Magistratsprotokoll von vorletzter Woche ersichtlich, deswegen werde ich nicht im Einzel-nen auf die Abschnitte Einhaltung von Fristen und Gutachtenerstellung eingehen.
Für die Planung des Bürgerbüros im Erdgeschoß des Rathauses wurden 450.000 € einge-plant, in 2015 wurden 19.400 € verausgabt. Für die Realisierung eines Bürgerbüros im Innen-hof nördlich des Rathauses wurden bisher 880 € Gerichts- und Notarkosten ausgegeben. Es sind bisher keine weiteren Kosten entstanden, da nicht klar ist, wann wir Eigentümer sein wer-den, kann über Baubeginn und über weitere Planung, insbesondere dann aber auch über die Fertigstellung heute nichts ausgesagt werden. Die Zuschüsse aus dem Kommunalen Investiti-onsprogramm belaufen sich auf ca. 360.000 €.
Wenn wir alleiniger Eigentümer der Immobilie sind, werden die Pläne eines Bürgerbüros im Innenhof, über den Magistrat, den städtischen Gremien vorgelegt.

Sachstand beschlossener Investitionen zur Transparenz für die Mitglieder der Stadt­verordnetenversammlung und aller Bürger.

Projekt Hochzeitshaus Fritzlar

Geplanter Beginn der Maßnahme oder Datum wann begonnen wurde.

Bürgermeister Spogat beantwortet die Anfragen wie folgt:

Baubeginn ist für den Herbst geplant. Der Bauantrag und die Vorlage zur WI-Bank sind in Vorbereitung. Gesamtkosten ca. 1,8 Mio. €. Die Fertigstellung Ende 2018 oder Anfang 2019. Die zu erwartenden Zuschüsse ca 70%, in Euro: 1,26 Mio. €.
Es gibt keinen speziellen Bewilligungsbescheid zum HOCHZEITSHAUS sondern nur zum Programm AKTIVE KERNBEREICHE. Das Hochzeitshaus ist im Rahmen der Antragsstellung bewilligt. Insgesamt stehen aus den vorhandenen Bewilligungsbescheiden noch 2.2 Mio. € zur Verfügung. Damit sind die Kosten für den Rossmarkt und das Hochzeitshaus gesichert. Aus-gaben per: 31.01.: 111.740 €

Geplanter Abschluss der Maßnahme oder Datum wann Fertigstellung erfolgt ist.

Bürgermeister Spogat beantwortet die Anfragen wie folgt:

Baubeginn ist für den Herbst geplant. Der Bauantrag und die Vorlage zur WI-Bank sind in Vorbereitung. Gesamtkosten ca. 1,8 Mio. €. Die Fertigstellung Ende 2018 oder Anfang 2019. Die zu erwartenden Zuschüsse ca 70%, in Euro: 1,26 Mio. €.
Es gibt keinen speziellen Bewilligungsbescheid zum HOCHZEITSHAUS sondern nur zum Programm AKTIVE KERNBEREICHE. Das Hochzeitshaus ist im Rahmen der Antragsstellung bewilligt. Insgesamt stehen aus den vorhandenen Bewilligungsbescheiden noch 2.2 Mio. € zur Verfügung. Damit sind die Kosten für den Rossmarkt und das Hochzeitshaus gesichert. Aus-gaben per: 31.01.: 111.740 €

Erwartete Gesamtkosten der Maßnahme.

Bürgermeister Spogat beantwortet die Anfragen wie folgt:

Baubeginn ist für den Herbst geplant. Der Bauantrag und die Vorlage zur WI-Bank sind in Vorbereitung. Gesamtkosten ca. 1,8 Mio. €. Die Fertigstellung Ende 2018 oder Anfang 2019. Die zu erwartenden Zuschüsse ca 70%, in Euro: 1,26 Mio. €.
Es gibt keinen speziellen Bewilligungsbescheid zum HOCHZEITSHAUS sondern nur zum Programm AKTIVE KERNBEREICHE. Das Hochzeitshaus ist im Rahmen der Antragsstellung bewilligt. Insgesamt stehen aus den vorhandenen Bewilligungsbescheiden noch 2.2 Mio. € zur Verfügung. Damit sind die Kosten für den Rossmarkt und das Hochzeitshaus gesichert. Aus-gaben per: 31.01.: 111.740 €

Gesamthöhe der zu erwartenden Zuschüsse.

Bürgermeister Spogat beantwortet die Anfragen wie folgt:

Baubeginn ist für den Herbst geplant. Der Bauantrag und die Vorlage zur WI-Bank sind in Vorbereitung. Gesamtkosten ca. 1,8 Mio. €. Die Fertigstellung Ende 2018 oder Anfang 2019. Die zu erwartenden Zuschüsse ca 70%, in Euro: 1,26 Mio. €.
Es gibt keinen speziellen Bewilligungsbescheid zum HOCHZEITSHAUS sondern nur zum Programm AKTIVE KERNBEREICHE. Das Hochzeitshaus ist im Rahmen der Antragsstellung bewilligt. Insgesamt stehen aus den vorhandenen Bewilligungsbescheiden noch 2.2 Mio. € zur Verfügung. Damit sind die Kosten für den Rossmarkt und das Hochzeitshaus gesichert. Aus-gaben per: 31.01.: 111.740 €

Höhe der bereits bewilligten Zuschüsse.

Bürgermeister Spogat beantwortet die Anfragen wie folgt:

Baubeginn ist für den Herbst geplant. Der Bauantrag und die Vorlage zur WI-Bank sind in Vorbereitung. Gesamtkosten ca. 1,8 Mio. €. Die Fertigstellung Ende 2018 oder Anfang 2019. Die zu erwartenden Zuschüsse ca 70%, in Euro: 1,26 Mio. €.
Es gibt keinen speziellen Bewilligungsbescheid zum HOCHZEITSHAUS sondern nur zum Programm AKTIVE KERNBEREICHE. Das Hochzeitshaus ist im Rahmen der Antragsstellung bewilligt. Insgesamt stehen aus den vorhandenen Bewilligungsbescheiden noch 2.2 Mio. € zur Verfügung. Damit sind die Kosten für den Rossmarkt und das Hochzeitshaus gesichert. Aus-gaben per: 31.01.: 111.740 €

Höhe der Abweichung zu den beantragten Zuschüssen und der tatsächlich bewilligten Zuschüsse.

Bürgermeister Spogat beantwortet die Anfragen wie folgt:

Baubeginn ist für den Herbst geplant. Der Bauantrag und die Vorlage zur WI-Bank sind in Vorbereitung. Gesamtkosten ca. 1,8 Mio. €. Die Fertigstellung Ende 2018 oder Anfang 2019. Die zu erwartenden Zuschüsse ca 70%, in Euro: 1,26 Mio. €.
Es gibt keinen speziellen Bewilligungsbescheid zum HOCHZEITSHAUS sondern nur zum Programm AKTIVE KERNBEREICHE. Das Hochzeitshaus ist im Rahmen der Antragsstellung bewilligt. Insgesamt stehen aus den vorhandenen Bewilligungsbescheiden noch 2.2 Mio. € zur Verfügung. Damit sind die Kosten für den Rossmarkt und das Hochzeitshaus gesichert. Aus-gaben per: 31.01.: 111.740 €

Gesamtbetrag der bis zum 31.01.2017 bereits aufgelaufenen Kosten für die Maß­nahme.

Bürgermeister Spogat beantwortet die Anfragen wie folgt:

Baubeginn ist für den Herbst geplant. Der Bauantrag und die Vorlage zur WI-Bank sind in Vorbereitung. Gesamtkosten ca. 1,8 Mio. €. Die Fertigstellung Ende 2018 oder Anfang 2019. Die zu erwartenden Zuschüsse ca 70%, in Euro: 1,26 Mio. €.
Es gibt keinen speziellen Bewilligungsbescheid zum HOCHZEITSHAUS sondern nur zum Programm AKTIVE KERNBEREICHE. Das Hochzeitshaus ist im Rahmen der Antragsstellung bewilligt. Insgesamt stehen aus den vorhandenen Bewilligungsbescheiden noch 2.2 Mio. € zur Verfügung. Damit sind die Kosten für den Rossmarkt und das Hochzeitshaus gesichert. Aus-gaben per: 31.01.: 111.740 €

Sachstand beschlossener Investitionen zur Transparenz für die Mitglieder der Stadt­verordnetenversammlung und aller Bürger.

Projekt Um- und Ausbau der Landesstraße L3218 im Stadtteil Lohne

Geplanter Beginn der Maßnahme oder Datum wann begonnen wurde.

Bürgermeister Spogat beantwortet die Anfragen wie folgt:

Die Straßenbaumaßnahme für Lohne wird vermutlich Anfang April begonnen werden können, Abschluss im Herbst. Die Kosten, wie im Haushalt abgebildet, ca. 358.000 €, Zuschüsse ca. 98.700 €, Abweichung der Zuschüsse von der Beantragung 113.700 € und bisherige aufgelau-fene Kosten ca. 18.000 €.

Geplanter Abschluss der Maßnahme oder Datum wann Fertigstellung erfolgt ist.

Bürgermeister Spogat beantwortet die Anfragen wie folgt:

Die Straßenbaumaßnahme für Lohne wird vermutlich Anfang April begonnen werden können, Abschluss im Herbst. Die Kosten, wie im Haushalt abgebildet, ca. 358.000 €, Zuschüsse ca. 98.700 €, Abweichung der Zuschüsse von der Beantragung 113.700 € und bisherige aufgelau-fene Kosten ca. 18.000 €.

Erwartete Gesamtkosten der Maßnahme.

Bürgermeister Spogat beantwortet die Anfragen wie folgt:

Die Straßenbaumaßnahme für Lohne wird vermutlich Anfang April begonnen werden können, Abschluss im Herbst. Die Kosten, wie im Haushalt abgebildet, ca. 358.000 €, Zuschüsse ca. 98.700 €, Abweichung der Zuschüsse von der Beantragung 113.700 € und bisherige aufgelau-fene Kosten ca. 18.000 €.

Gesamthöhe der zu erwartenden Zuschüsse.

Bürgermeister Spogat beantwortet die Anfragen wie folgt:

Die Straßenbaumaßnahme für Lohne wird vermutlich Anfang April begonnen werden können, Abschluss im Herbst. Die Kosten, wie im Haushalt abgebildet, ca. 358.000 €, Zuschüsse ca. 98.700 €, Abweichung der Zuschüsse von der Beantragung 113.700 € und bisherige aufgelau-fene Kosten ca. 18.000 €.

Höhe der bereits bewilligten Zuschüsse.

Bürgermeister Spogat beantwortet die Anfragen wie folgt:

Die Straßenbaumaßnahme für Lohne wird vermutlich Anfang April begonnen werden können, Abschluss im Herbst. Die Kosten, wie im Haushalt abgebildet, ca. 358.000 €, Zuschüsse ca. 98.700 €, Abweichung der Zuschüsse von der Beantragung 113.700 € und bisherige aufgelau-fene Kosten ca. 18.000 €.

Höhe der Abweichung zu den beantragten Zuschüssen und der tatsächlich bewilligten Zuschüsse.

Bürgermeister Spogat beantwortet die Anfragen wie folgt:

Die Straßenbaumaßnahme für Lohne wird vermutlich Anfang April begonnen werden können, Abschluss im Herbst. Die Kosten, wie im Haushalt abgebildet, ca. 358.000 €, Zuschüsse ca. 98.700 €, Abweichung der Zuschüsse von der Beantragung 113.700 € und bisherige aufgelau-fene Kosten ca. 18.000 €.

Gesamtbetrag der bis zum 31.01.2017 bereits aufgelaufenen Kosten für die Maß­nahme.

Bürgermeister Spogat beantwortet die Anfragen wie folgt:

Die Straßenbaumaßnahme für Lohne wird vermutlich Anfang April begonnen werden können, Abschluss im Herbst. Die Kosten, wie im Haushalt abgebildet, ca. 358.000 €, Zuschüsse ca. 98.700 €, Abweichung der Zuschüsse von der Beantragung 113.700 € und bisherige aufgelau-fene Kosten ca. 18.000 €.

Sachstand beschlossener Investitionen zur Transparenz für die Mitglieder der Stadt­verordnetenversammlung und aller Bürger.

Projekt Um- und Ausbau der Landesstraße L3218 im Stadtteil Lohne

Geplanter Beginn der Maßnahme oder Datum wann begonnen wurde.

Bürgermeister Spogat beantwortet die Anfragen wie folgt:

Der Planungsauftrag wurde bisher vergeben, die Absprachen mit der Bauaufsicht sind erfolgt, eine Brandschutzplanung ist in der Bearbeitung, Baubeginn bzw. Fertigstellung kann noch nicht genauer gesagt werden. Kosten von ca. 115.000 € sind vorgesehen, es gibt keine Zu-schüsse.
Bisher wurden keine Kosten verausgabt.

Geplanter Abschluss der Maßnahme oder Datum wann Fertigstellung erfolgt ist.

Bürgermeister Spogat beantwortet die Anfragen wie folgt:

Der Planungsauftrag wurde bisher vergeben, die Absprachen mit der Bauaufsicht sind erfolgt, eine Brandschutzplanung ist in der Bearbeitung, Baubeginn bzw. Fertigstellung kann noch nicht genauer gesagt werden. Kosten von ca. 115.000 € sind vorgesehen, es gibt keine Zu-schüsse.
Bisher wurden keine Kosten verausgabt.

Erwartete Gesamtkosten der Maßnahme.

Bürgermeister Spogat beantwortet die Anfragen wie folgt:

Der Planungsauftrag wurde bisher vergeben, die Absprachen mit der Bauaufsicht sind erfolgt, eine Brandschutzplanung ist in der Bearbeitung, Baubeginn bzw. Fertigstellung kann noch nicht genauer gesagt werden. Kosten von ca. 115.000 € sind vorgesehen, es gibt keine Zu-schüsse.
Bisher wurden keine Kosten verausgabt.

Gesamthöhe der zu erwartenden Zuschüsse.

Bürgermeister Spogat beantwortet die Anfragen wie folgt:

Der Planungsauftrag wurde bisher vergeben, die Absprachen mit der Bauaufsicht sind erfolgt, eine Brandschutzplanung ist in der Bearbeitung, Baubeginn bzw. Fertigstellung kann noch nicht genauer gesagt werden. Kosten von ca. 115.000 € sind vorgesehen, es gibt keine Zu-schüsse.
Bisher wurden keine Kosten verausgabt.

Höhe der bereits bewilligten Zuschüsse.

Bürgermeister Spogat beantwortet die Anfragen wie folgt:

Der Planungsauftrag wurde bisher vergeben, die Absprachen mit der Bauaufsicht sind erfolgt, eine Brandschutzplanung ist in der Bearbeitung, Baubeginn bzw. Fertigstellung kann noch nicht genauer gesagt werden. Kosten von ca. 115.000 € sind vorgesehen, es gibt keine Zu-schüsse.
Bisher wurden keine Kosten verausgabt.

Höhe der Abweichung zu den beantragten Zuschüssen und der tatsächlich bewilligten Zuschüsse.

Bürgermeister Spogat beantwortet die Anfragen wie folgt:

Der Planungsauftrag wurde bisher vergeben, die Absprachen mit der Bauaufsicht sind erfolgt, eine Brandschutzplanung ist in der Bearbeitung, Baubeginn bzw. Fertigstellung kann noch nicht genauer gesagt werden. Kosten von ca. 115.000 € sind vorgesehen, es gibt keine Zu-schüsse.
Bisher wurden keine Kosten verausgabt.

Gesamtbetrag der bis zum 31.01.2017 bereits aufgelaufenen Kosten für die Maß­nahme.

Bürgermeister Spogat beantwortet die Anfragen wie folgt:

Der Planungsauftrag wurde bisher vergeben, die Absprachen mit der Bauaufsicht sind erfolgt, eine Brandschutzplanung ist in der Bearbeitung, Baubeginn bzw. Fertigstellung kann noch nicht genauer gesagt werden. Kosten von ca. 115.000 € sind vorgesehen, es gibt keine Zu-schüsse.
Bisher wurden keine Kosten verausgabt.