Stadtverordnetenversammlung vom 16.12.2016

Fragen aus der Stadtverordnetenversammlung vom 16.12.2016.

In der 25. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 26. Februar 2015 wurde die Beratung in den Ausschüssen zur Anschaffung von zwei mobilen Geschwindigkeitsanzeigen beschlossen. Wie ist die Beratung verlaufen? Zu welchem Ergebnis sind die Ausschüsse gekommen?

Bürgermeister Spogat beantwortet die Anfragen wie folgt:
zu Frage 1)
Die Anregung, zwei mobile Geschwindigkeitsanzeigen anzuschaffen, wurde in der gemeinsamen
Sitzung der Ausschüsse APU und Haupt- und Finanzausschuss am 30.04.2015 im Rahmen
der Beratungen über den Beitritt zum gemeinsamen Ordnungsbehördenbezirk Bad Wildungen
dahingehend thematisiert, dass wir im Falle des Beitritts zum Ordnungsbehördenbezirk
die dort vorhandenen Geschwindigkeitsanzeigen kostenlos mitnutzen können. Das Lichtschrankenmessgerät
u. Geschwindigkeitsdisplays werden seitdem eingesetzt.

Wie verläuft die Zusammenarbeit der Ordnungsbehörden im Verbund Bad Wildungen und Fritzlar? Welche Vorteile zeichnen sich bisher ab?

Bürgermeister Spogat beantwortet die Anfragen wie folgt:

zu Frage 2)
Die Zusammenarbeit läuft reibungslos, die kostenlose Mitnutzung von Geschwindigkeitsanzeigen
und Geräten zur Verkehrserhebung sind ein großer Vorteil. Ferner können Geschwindigkeitsmessungen
auch zu Zeiten durchgeführt werden, zu denen wir bisher technisch nicht in
der Lage waren.

Welcher Personalkapazitäten sind im Ordnungsamt Fritzlar verfügbar? Welche Entlastung hat sich durch den Beitritt zum gemeinsamen Ordnungsbezirk ergeben? Welche (Haupt-) Aufgaben werden im Ordnungsamt erledigt.

Bürgermeister Spogat beantwortet die Anfragen wie folgt:

zu Frage 3)

Für das Sachgebiet Allgemeines Ordnungswesen und Straßenverkehr stehen 2,5 Stellen zur
Verfügung. Neben dem Sachgebietsleiter eine weitere Stelle für allgemeines Ordnungswesen
und Straßenverkehr (insbes. Außendienst in zahlreichen Angelegenheiten) sowie 0,5 Stelle für
die Verkehrsüberwachung.Entlastung durch den Beitritt zum gemeinsamen Ordnungsbehördenbezirk hat sich ergeben
durch den Wegfall eigener Messungen und den erforderlichen Folgearbeiten. Hierbei sei gesagt,
dass Messungen aufgrund der personellen Möglichkeiten nur eingeschränkt möglich
waren. Durch verschiedene Vakanzen und Änderungen z. B. Ermittlungsdienst für alle anderen
Ordnungsbehörden, hat sich aber keine signifikante personelle Verbesserung im Sachgebiet
ergeben.
Neben einer Vielzahl weiterer Aufgaben liegt der Schwerpunkte der Aufgabenerledigung im
Sachgebiet in der Wahrnehmung der Aufgaben der Straßenverkehrs- sowie der Ordnungsbehörde
und Verwaltungsbehörde nach dem HSOG = Hess Gesetz über die öffentliche Sicherheit
und Ordnung und der geltenden Gefahrenabwehrverordnungen.

Durch welches Verfahren kann eine Messung auf Hinweis der Bürger und Bürgerinnen beantragt werden?

Bürgermeister Spogat beantwortet die Anfragen wie folgt:

zu Frage 4)
Bürgerinnen und Bürger können sich telefonisch oder schriftlich an die Verwaltung wenden.
Diese prüft die Zulässigkeit einer angeregten Messung anhand der einschlägigen und bindenden
Verwaltungsvorschrift sowie deren technische Realisierbarkeit in Absprache mit der ausführenden
Verwaltung in Bad Wildungen. Dort wird dann auch die Durchführung der Messung
beantragt.

Wie oft werden Geräte zur Geschwindigkeitsmessung aus dem gemeinsamen Ordnungsbezirk bezogen und wie viele Geschwindigkeitsmessungen wurden im Jahr 2016 durchgeführt? Bitte detaillieren Sie die Aussagen hinsichtlich Datum, Ort und Dauer der Messungen? Wie sind die Ergebnisse der Messungen?

Bürgermeister Spogat beantwortet die Anfragen wie folgt:

zu Frage 5)
Im Zeitraum Januar bis November 2016 wurden insgesamt 44 Messungen an unterschiedlichen
Orten und zu unterschiedlichen Zeiten durchgeführt. Insgesamt wurden dabei 94.759
Fahrzeuge gemessen, in 5.916 Fällen d.h. 6,2% wurde ein Verwarngeld- bzw. Ordnungswidrigkeitenverfahren
eingeleitet. Davon wurden in 2.925 Fällen eine Geschwindigkeitsüberschreitung
unter 10 Km/h festgestellt.
(Eine detaillierte Auswertung jeder Messung würde den Rahmen dieser Anfrage sprengen)

In der Ausschusssitzung PSK vom 06.07.2016 wurde die Prüfung einer Parkplatzmarkierung „Am Hohlen Graben“ ab dem Einmündungsbereich „Am Stiegel“ angeregt, um stadnah kostengünstige zusätzliche Parkplätze anbieten zu können. Zu welchem Ergebnis ist die Prüfung gekommen? Welche Gründe sprechen dafür oder dagegen?

Bürgermeister Spogat beantwortet die Anfragen wie folgt:

zu Frage 6)
Bedingt durch die vorhandene Straßenbreite müssten bei der Einrichtung von Parkplätzen in
Bergabrichtung in angemessenen Abständen Freiflächen vorgehalten werden, in denen sich
Fahrzeuge aufstellen und halten können um den bevorrechtigten Gegenverkehr passieren zu
lassen. Diese Freiflächen (selbst wenn man sie nicht für Busse konzipiert) müssen so groß
sein, dass zwei Fahrzeuge dort stehen und insbesondere auch ein- und ausfahren können.
Dies würde die Anzahl der möglichen Parkplätze so stark reduzieren, dass der Aufwand der
erforderlichen Beschilderung (Parkplatz Beginn und Ende, dazwischen Halteverbot Beginn
und Ende) nicht gerechtfertigt erscheint.
Eine Einrichtung von Parkplätzen in Bergaufrichtung scheitert wegen der Vielzahl von Einfahrten.

In gleicher Sitzung wurde angeregt, „auf dem oberen Parkplatz am Grauen Turm, die Rasengittersteine freizumachen, damit die Parkmarkierungen wieder sichtbar wird und diese zu erneuern.“ Wann soll diese Maßnahme umgesetzt werden?

Bürgermeister Spogat beantwortet die Anfragen wie folgt:

zu Frage 7)
Die Anbringung von Markierungen auf Rasengittersteinen ist technisch problematisch und sie
sind nur wenig haltbar. Hinzu kommt, dass ein Teilbereich der Parkplatzfläche nur mit Schotter
befestigt ist. Diese Fläche wird bei Bedarf für Materiallagerungen etc. bei Baumaßnahmen in
der Altstadt genutzt.
Ferner zeigen Beobachtungen in der Vergangenheit, dass nur in sehr seltenen Fällen so geparkt
wird, dass erheblicher Platz „verschwendet“ wurde. Die Fahrzeuge dürften heute insgesamt
enger stehen, als dies nach der Einzeichnung von Parkplätzen mit einer Breite von 2,50
m (s. Neumarkierung Dr.-Jestädt-Platz und Parkdeck Jordan) der Fall wäre. Gleichwohl könnte der Platz einmal grundlegend gereinigt und ausgebessert werden. Hierfür
soll im kommenden Frühjahr nach einer passenden Gelegenheit (der Parkplatz müsste für
mind. einen Tag gesperrt werden) gesucht werden.

Wie hat sich die Abwasserbelastung durch die vermehrte Einleitung von Kontrastmitteln (MRT- Gesundheitszentrum) verändert. Sind Konzepte hinsichtlich einer vierten Klärstufe in Betracht gezogen worden?

Bürgermeister Spogat beantwortet die Anfragen wie folgt:

zu Frage 8)
In der Kläranlage sind keine erhöhten Einleitungen feststellbar. Problematisch erscheinen eher
evtl. Großkliniken z. Bspl. in Großstädten. Der Einsatz einer vierten Reinigungsstufe ist mittelfristig
nicht notwendig.
Die zuständigen Stellen des RP-Kassel und unserem Fachinstitut bestätigt dies.