Stadtverordnetenversammlung vom 11.05.2017

Baumaßnahme FW Gerätehaus Cappel

1. Geplanter Beginn der Maßnahme oder Datum wann begonnen wurde. 2. Geplanter Abschluss der Maßnahme oder Datum bis wann mit der Fertigstellung zu rechnen ist. 3. Erwartete Gesamtkosten der Maßnahme. 4. Gesamthöhe der zu erwartenden Zuschüsse. 5. Höhe der bereits bewilligten Zuschüsse. 6. Höhe der Abweichung zu den beantragten Zuschüssen und der tatsächlich bewilligten Zuschüsse. 7. Gesamtbetrag der bis zum 31.03.2017 bereits aufgelaufenen Kosten für die Maßnahme.

Bürgermeister Spogat beantwortet die Anfragen wie folgt:

Mit den Vorarbeiten zur Aufstellung der Betonfertigteile wird im Juni begonnen, die Lieferung der Gesamthalle wird in der 25. oder 26. Kalenderwoche erwartet und die Fertigstellung ist für voraussichtlich August vorgesehen. Die Maßnahme in 2017 kostet 70.000 €. Es gibt keine Förderung und keine Zuschüsse. Per 31.03.2017 sind keine Kosten entstanden. Die Bestellungen und Lieferungen verzögerten sich unter anderem deswegen, weil mehrere Rücksprachen seitens der Feuerwehr und des Ortsbeirates erforderlich waren und die Ausführung leicht geändert erfolgt. Deshalb sollen für 2018 noch Haushaltsmittel eingestellt werden.

Baumaßnahme Alter Friedhof Fritzlar:

1. Geplanter Beginn der Maßnahme oder Datum wann begonnen wurde. 2. Geplanter Abschluss der Maßnahme oder Datum bis wann mit der Fertigstellung zu rechnen ist. 3. Erwartete Gesamtkosten der Maßnahme. 4. Gesamthöhe der zu erwartenden Zuschüsse. 5. Höhe der bereits bewilligten Zuschüsse. 6. Höhe der Abweichung zu den beantragten Zuschüssen und der tatsächlich bewilligten Zuschüsse. 7. Gesamtbetrag der bis zum 31.03.2017 bereits aufgelaufenen Kosten für die Maßnahme.

Bürgermeister Spogat beantwortet die Anfragen wie folgt:

Die Planungsleistungen sollen demnächst vergeben werden. Es gab bisher Vorgespräche mit verschiedenen Planungsbüros.Die Zeitschiene war sehr eng, deswegen konnten weitere Maßnahmen noch nicht ergriffen.

Baumaßnahme Stadthalle, Personenaufzug:

1. Wann wurde der Planungsauftrag vergeben? 2. Welche Absprachen sind mit der Bauaufsicht erfolgt? 3. Wann wurde mit der Brandschutzplanung begonnen? 4. Konkretisieren Sie, wann mit dem Baubeginn gerechnet werden kann (eine Zeitplanung ist hier sicherlich möglich) 5. Ist eine, aufgrund der dringenden Umsetzung für ältere und gehbehinderte Menschen, bevorzugte Umsetzung der Baumaßnahme möglich? 6. Kann die Verwaltung den Vorgang für Planung und Brandschutz beschleunigen?

Bürgermeister Spogat beantwortet die Anfragen wie folgt:

Der Planungsauftrag für einen Aufzug an der Stadthalle wurde am 08.09.2016 vergeben. Bei einem Ortstermin am 28.10.2016 mit der Bauaufsicht wurden insbesondere die Forderung zur Vorlage einer Flucht- und Rettungswegeplanung besprochen. Für die Brandschutzplanungen wurden im November 2016 Angebote eingeholt, ein Ortstermin zur Brandschutzbegehung fand dann in der 2. Kalenderwoche 2017 statt. Das Büro Hügin wurde mit der Brandschutzplanung beauftragt. In diesem Monat soll die fertige Planung dann hier vor Ort erläutert werden, sodass dann die Voraussetzung für die Stellung eines Bauantrages gegeben ist. Ein Termin zum Baubeginn kann noch nicht genannt werden, da letztendlich die Frage der Baugenehmigung vorrangig zu klären ist. Eine vorzeitige Umsetzung wäre wünschenswert, hängt aber letztendlich nicht von unserer Arbeit ab. Bekanntlich sind viele beauftragte Büros mit diversen Projekten stark ausgelastet, sodass wir hoffen, schnelle Ergebnisse vorlegen zu können. Zum 31.03.17 wurden 249,79 € für die Bauaufsicht ausgegeben.

Baumaßnahme Umbau Roßmarkt

1. Geplanter Abschluss der Maßnahme. 2. Erwartete Gesamtkosten der Maßnahme. 3. Gesamthöhe der zu erwartenden Zuschüsse. 4. Höhe der bereits bewilligten Zuschüsse. 5. Höhe der Abweichung zu den beantragten Zuschüssen und der tatsächlich bewilligten Zuschüsse. 6. Gesamtbetrag der bis zum 31.03.2017 bereits aufgelaufenen Kosten für die Maßnahme.

Bürgermeister Spogat beantwortet die Anfragen wie folgt:

Wir rechnen mit dem Abschluss der Umbauarbeiten Ende Mai. Die Gesamtkosten werden sich auf ca. 285.000 € belaufen. Wir bekommen 70 % der anre-chenbaren Kosten ersetzt. Abweichungen können zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine festge-stellt werden. Die Ausgaben per 31.03.2017 betrugen 58.121,34 €.

Baumaßnahme MFH Ungedanken

1. Geplanter Beginn der Maßnahme oder Datum wann begonnen wurde. 2. Geplanter Abschluss der Maßnahme oder Datum, wann mit der Fertigstellung zu rechnen ist. 3. Erwartete Gesamtkosten der Maßnahme. 4. Gesamthöhe der zu erwartenden Zuschüsse. 5. Höhe der bereits bewilligten Zuschüsse. 6. Höhe der Abweichung zu den beantragten Zuschüssen und der tatsächlich bewilligten Zuschüsse. 7. Gesamtbetrag der bis zum 31.03.2017 bereits aufgelaufenen Kosten für die Maßnahme.

Bürgermeister Spogat beantwortet die Anfragen wie folgt:

Der Beginn der Maßnahme war im Februar 2016, d. h., die Vorplanung durch den Architekten. Die geplante Fertigstellung ist für das Frühjahr 2018 denkbar. Im Haushalt sind 599.500 € eingestellt. Förderfähig ist eine Gesamtsumme von 549.500 €. Die Zuschüsse können ca. 320.000 € für die Baumaßnahme inklusive Planung betragen. Bisher ist keine Abweichung bekannt. Ausgegeben per 31.03.2017 sind ca. 17.000 €.

Rückfragen zu den Anfragen aus der Sitzung vom 16. Februar 2017

1. Wo wurde die mobile Geschwindigkeitsanzeige bisher aufgehängt? Welche Ergebnisse konnten an welchen Straßen bisher ermittelt werden? Bitte nennen Sie konkrete Fakten! Konkretisieren Sie Ihre Aussagen vom 16. Februar 2017. – Wurde die mobile Geschwindigkeitsanzeige nur im Stadtteil Werkel eingesetzt? – Wenn ja, warum nicht an anderen Orten? – Welche Auswertung wurde vorgenommen (wie viele Geschwindigkeitsüberschreitungen wurden aufgezeichnet) 2. Leider ist die Beantwortung der Frage zu den Vorteilen des gemeinsamen Ordnungsbezirks nicht befriedigend. Konkretisieren Sie Ihre Ausführungen und nennen konkrete Beispiele. – Besteht der einzige Vorteil im gemeinsamen Ordnungsbehördenbezirk mit Bad Wildungen nur darin, das Geräte genutzt werden können, die in den frühen Morgen- oder in den späten Abendstunden eingesetzt und ausgewertet werden können? – Welche Vorteile ergeben sich konkret für Fritzlar? Z.B. Mehreinnahmen? 3. Aufgrund welcher rechtlicher Grundlage, ist die Vorgabe des Magistrats für den Zugang zu den Geschäftsräumen des „Telefonshops“ (neben Bonita) (Haus Nr. 7) ergangen? – Bei Haus Nr. 8 wurde ein steileres Gefälle im öffentlichen Raum akzeptiert und dem Eigentümer auferlegt, das Pflaster auf einer Fläche von ca. 22-25 Quadratmetern vor dem Gebäude aufzunehmen. Warum wird nicht bei Haus Nr. 7 genauso verfahren wie bei Haus Nr. 8? – Wie führt eine Stufenanlage zu einer Barrierefreiheit? – Ist der Grundsatz der Gleichbehandlung gewahrt? Zum Antrag der Koalition aus CDU FW-Fritzlar und FDP zur Transparenz, vom 17.08.2016: Die Veröffentlichung der Stavo-Protokolle ist umgesetzt, wie ist der Status bei den Ortsbeiräten? Es steht noch aus, die Veröffentlichung des Haushaltes auf der Homepage der Stadt Fritzlar, wann ist hier mit Umsetzung zu rechnen?

Bürgermeister Spogat beantwortet die Anfragen wie folgt:

Anfrage zur Geschwindigkeitsmessung und Ordnungsbezirk Die Geschwindigkeitsanzeige wurde bisher nur im Stadtteil Werkel eingesetzt. Von anderen Stadtteilen lag nach Auskunft des Ordnungsamtes bisher noch keine Anfrage vor. Es gibt keine Aufzeichnungen, da es nur eine Anzeige ist. Die Verfügbarkeit steht in Abhän-gigkeit aller 13 Kommunen, die insgesamt im Ordnungsbehördenbezirk zusammengeschlos-sen sind. Die Vorteile im gemeinsamen OBB sind wie bereits in der Februarsitzung erläutert, die höhere Kontrolldichte in den frühen Morgen- oder späten Abendstunden. Die Geräte sind weniger lichtempfindlich als wir sie jemals hatten. Zum Beispiel bei Messungen, wenn ein hoher Licht-einfall mittels Sonneneinstrahlung vorzufinden ist, können diese Geräte entsprechende Mes-sungen vornehmen. Bisher gibt es noch keine Abrechnung über die verantwortliche Kämmerei der Stadt Bad Wil-dungen, das hängt mit den Jahresabschlüssen der Stadt zusammen. Weitere Vorteile sind, dass wir keine Ausgaben für Wartung und Eichung der Geräte haben. Im Vordergrund steht der verkehrserzieherische Effekt, nämlich die Sicherheit für alle Teil-nehmer. Wir wollen damit kein Geld verdienen, wir wollen erreichen, mehr Sicherheit auf unse-re Straßen zu bekommen. Zugänge zu Geschäftsräumen Kasseler Straße Wie bereits in der letzten Sitzung ausführlich erwähnt, liegt die Verkehrssicherungspflicht bei der Stadt als Eigentümer. Somit haften wir auch für Schäden aus unsachgemäßen Straßen-bau- oder Straßengestaltung, zum Beispiel Hügel oder Rampen. Hier gilt die Unfallverhü-tungsvorschrift. Bei dem erwähnten Haus Nr. 7 wurde durch unsachgemäßen Eingriff in den Straßenzustand versucht, Barrierefreiheit zu erreichen. Hier wurde ohne Abstimmung oder Anfrage bei uns ein Eingriff in den öffentlichen Verkehrsraum vorgenommen. Bei dem gegenüber liegenden Ge-bäude (Haus Nr. 8) konnte die Veränderung im öffentlichen Raum nicht akzeptiert werden. Deswegen wurde vom Eigentümer nachträglich das Pflaster auf einer größeren Fläche wieder aufgenommen und der Bereich wie gefordert – verbessert. Wir treffen insgesamt bei diesen nicht vergleichbaren Fällen auf unterschiedliche Höhensitua-tionen. Die Gefällesituation im Eingang (Haus Nr. 7) ist größer, das hat zur Folge, dass auf der abgewandten Seite zwei Stufen zu errichten sind, wie ähnliche Eingangsbereiche von umlie-genden Geschäften. Ohne Stufen auf der abgewandten Seite wäre die Barrierefreiheit der neu anzupassenden Seite nicht zu erreichen gewesen. Weiterhin wäre ein Zugang zu dem darun-ter liegenden Geschäft nicht möglich und Kelleröffnungen wären verbaut. Der Grundsatz der Gleichbehandlung wurde somit eingehalten. Veröffentlichungen auf der Homepage Auf Grund einer Serverumstellung war die Umstellung noch nicht möglich, weiterhin sind die Protokolle der Ortsbeiräte teilweise sehr spät mit unterschiedlichen Stellungnahmen einge-gangen. Neben diesen wird auch die Haushaltssatzung demnächst veröffentlicht.