Aufgrund des Gesetzes zur Sicherung der kommunalen  Eintscheidungfähigkeit (siehe hier!) konnten in den vergangenen Wochen zwei Umlaufbeschlüsse von Magistrat und dem Haupt-und Finanzausschuss (für die Stadtverordnetenversammlung) gefasst werden:

1.) Finanzielle Unterstützung für Stiftung Hospital zum Heiligen Geist Fritzlar

Um eine schnelle Versorgung der Fritzlarer Bürgerinnen und Bürger, aber auch aus der gesamten Region, im Zuge der Corona-Pandemie zu gewährleisten, hat das Hospital zum Heiligen Geist umfangreiche Maßnahmen ergreifen müssen. Zum Beispiel das sofortige Schaffen von Kapazitäten für Beatmungs- und Intensivbetten. Anschaffung von Schutzausstattungen, Spezialgeräten. Gleichzeitig sind normale Eingriffe und Operationen minimiert worden. Da die Einrichtungen der Stiftung mit dem Hospital, dem St. Elisabeth Seniorenstift und der Krankenpflegeschule zu wichtigen infrastrukturellen Einrichtungen unserer Stadt gehören, haben die städtischen Gremien beschlossen, dem Antrag der Stiftung Hospital zum Heiligen Geist Fritzlar zu entsprechen und einen einmaligen Zuschuss von 65.000,00 € zu gewähren.

2.) Stundungen von Gewerbesteuervorauszahlungen, Zahlungen von festgesetzten Steuerbescheiden und Aussetzen der Sondernutzungsgebühren

Zur Unterstützung und in Solidarität mit den örtlichen Gewerbebetrieben und Unternehmen in Fritzlar, werden auf Antrag ihre Gewerbesteuerzahlungen gestundet sowie die Sondernutzungsgebühren im Außenbereich (Gastronomie, Einzelhandel etc.) erlassen. Diese Maßnahme greift zunächst bis 31.12.2020.

Im Magsitrat und im Haupt- und Finanzausschuss sind alle Fraktionen vertreten! Die FREIE WÄHLER Fritzlar haben beide Beschlüsse unterstützt.

(Textquelle: https://archiv.wittich.de/epapers/pdf/1327/2020/18.pdf)